Covid-19-Kredite mit Solidarbürgschaft. Zinsen für Kredite unter 500 000 Franken streichen und Zinssatz für Kredite über 500 000 Franken auf maximal 0,5 Prozent begrenzen
Covid-19-Härtefälle. Ein Liquidationsgewinn darf nicht gleichgesetzt werden mit einem Liquiditätsabfluss, der im System der Härtefallhilfen verboten ist
Greedflation. Für einen Schutzmechanismus gegen die Bereicherung aus purer Gier durch bestimmte Akteure, welche die Preise ungerechtfertigt anheben und so die Kaufkraftkrise verschärfen