Mediatisierung von Strafverfahren. Der Schutz der Persönlichkeit der Opfer muss Vorrang haben. Das Recht auf ein Verfahren hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Medien muss gewährleistet sein
Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht im Rahmen eines "modifizierten Status quo ante" (Rückführung in bzw. Anbindung an den Bundesrat unter Wahrung der Unabhängigkeit der BA in der Strafverfolgung)
Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts eingeführt werden