Gratisanwälte. Das Recht auf einen Gratisanwalt gilt nur für das erste Asylverfahren und eine Einsprache. Für weitere Verfahren und Einsprachen muss der Asylbewerber die Kosten in jedem Fall selbst tragen
Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht im Rahmen eines "modifizierten Status quo ante" (Rückführung in bzw. Anbindung an den Bundesrat unter Wahrung der Unabhängigkeit der BA in der Strafverfolgung)
Tausende Berechtigte verzichten auf Sozialhilfe aus Angst, ihr Aufenthaltsstatus werde zurückgestuft oder ihre Chancen auf Einbürgerung würden verschlechtert